Aufgaben der Hausärztinnen und Hausärzte in der Palliativversorgung
Hausärztinnen und Hausärzte spielen eine wichtige Rolle in der palliativen Versorgung schwerkranker Menschen. Sie begleiten Patientinnen und Patienten sowie deren Zu- und Angehörige verlässlich und sorgen dafür, dass die Versorgung gut abgestimmt ist – zu Hause, im Pflegeheim oder im Hospiz.
Hausärzte bleiben zentrale Ansprechpartner ihrer Patient*innen - das Netzwerk ergänzt und unterstützt die Versorgung
Die AAPV (Allgemeine Ambulante Palliativ Versorgung) ergänzt die normale hausärztliche Versorgung und hilft dabei:
Beschwerden und Schmerzen zu lindern
Sicherheit und Unterstützung im Alltag zu geben
die Versorgung zu Hause zu ermöglichen
Zu- und Angehörige zu entlasten
Abläufe zwischen Ärztinnen und Ärzten, Pflegediensten und Hospizdiensten gut abzustimmen
Wichtig: Für die AAPV fallen für Patientinnen und Patienten keine zusätzlichen Kosten an. Sie ist eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen.

Aufgaben der Hausärzte in der palliativen Versorgung
Erkennen des individuellen Bedarfs: Einschätzung der Beschwerden, Symptome und Lebenssituation des Patienten, inklusive regelmäßiger Verlaufsbeobachtungen.
Koordination der Versorgung: Abstimmung aller medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen sowie enge Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Hospizdiensten und weiteren beteiligten Fachpersonen.
Erstellung von Therapie- und Notfallplänen: Entwicklung eines für alle Beteiligten einsehbaren Behandlungsplans, einschließlich eines qualifizierten Schmerztherapie- und Notfallplans.
Hausbesuche und Erreichbarkeit: Sicherstellung der ärztlichen Betreuung – auch außerhalb der Sprechzeiten, an Wochenenden und Feiertagen.
Beratung und Begleitung: Unterstützung von Patientinnen, Patienten und Angehörigen, inklusive Informationen zu regionalen Hilfsangeboten und Entlastungsmöglichkeiten.
Medizinische Entscheidungen: Einstellung der Schmerztherapie, Symptomkontrolle und – wenn notwendig – Abstimmung über eine mögliche Krankenhausaufnahme.
Unterstützung bei Vorsorgedokumenten: Beratung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie Klärung des Patientenwillens.
Versorgung in Pflege- und Hospizeinrichtungen: Ärztliche Betreuung auch für Menschen, die nicht mehr zu Hause leben können.
Teilnahme an Fallbesprechungen: Austausch mit Pflegeteams, Fachärzten und Einrichtungen, um die Versorgung bestmöglich abzustimmen.
Verordnung der SAPV: Einschätzung, ob eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung notwendig wird, und entsprechende Verordnung.
Durch diese vielfältigen Aufgaben stellen Hausärztinnen und Hausärzte eine verlässliche, koordinierte und menschliche Versorgung
sicher – abgestimmt auf die Bedürfnisse von Patienten und ihren Angehörigen im Kreis Rendsburg-Eckernförde.



